Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hessler Kalkwerke GmbH, Wiesloch

Stand 01.01.2021

1. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch Bestellung und Auftragsbestätigung bzw. Auslieferung wird ein Auftrag verbindlich.

2. Vertragsinhalt

Beim Verkauf von Trockenbaustoffen sowie Zubehör verpflichtet sich Hessler Kalkwerke
vorbehaltlich von Nr. 5, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Beratung hinsichtlich der Produkte ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt worden ist.
Die jeweils aktuellen Preislisten werden Vertragsbestandteil, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind freibleibend.

3. Lieferung / Gefahrübergang

Mit Ablieferung der Waren geht die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs (z.B. Diebstahl) auf den Kunden über. Ist eine Lieferzeit vereinbart, beginnt sie mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der endgültigen Absprache aller Nebenpunkte.
Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn die Ware bis zu deren Ablauf das Werk verlassen oder bei unverschuldeter Verhinderung des Versandes im Lieferwerk bereitsteht. Kosten aus nicht termingerechter Lieferung werden nicht erstattet. Alle Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt einer geeigneten Anfahrstraße (Belastbarkeit von 40 t bei Silozügen und Sackwareanlieferung). Für Beschädigungen von öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücken, die der Belastbarkeit nicht standhalten, haftet der Kunde. Soll die Sackware ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Fußwegen aufgestellt werden, hat der Kunde eine Genehmigung der örtlich zuständigen Behörde einzuholen. Die
Verkehrssicherungspflicht (Beleuchtung u.ä.) obliegt ab Ablieferung dem Kunden.
Für den Fall, dass der Nachweis für gelieferte Waren nicht durch vom Kunden unterzeichnete Lieferscheine erbracht werden kann, kann der Liefernachweis durch Bestätigung des liefernden Mitarbeiters von Hessler Kalkwerke bzw. des beauftragten Spediteurs erbracht werden.

4. Zahlung

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Frachten, Paletten und sonstige Dienstleistungen sind nicht skontierfähig.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Hessler Kalkwerke schriftlich anerkannt sind.

5. Sicherungsrechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller Nebenforderungen unser Eigentum. Sofern der Käufer Unternehmer ist, gilt dies bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Im Fall einer Pfändung durch Dritte ist Hessler Kalkwerke sofort zu benachrichtigen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung (Verbindung, Vermengung oder Vermischung mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache); die Forderung an den Drittschuldner gilt in Höhe der uns zustehenden Forderungen als an uns abgetreten.

6. Rücknahme von Waren

Die Rücknahme von Sackware ist unter Abzug von 15 % des ursprünglichen Warenwertes möglich, sofern es sich um unbeschädigte und wieder verwendbare Ware handelt.
Die Kosten für den Rücktransport sind vom Kunden zu übernehmen.

7. Angaben zu Ergiebigkeiten und Verbrauchsmengen

Angaben zu Ergiebigkeit und Verbrauch sind Durchschnittswerte. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden, da die Verbrauchsmenge von der Beschaffenheit des Untergrundes und der Verarbeitung abhängt. Bei Bestellungen sind deshalb die Materialmenge und nicht die Anwendungsfläche anzugeben.

8. Gewährleistung und Haftung

Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei Mangelhaftigkeit und rechtzeitiger Anzeige des Mangels leisten wir kostenlosen Ersatz für die gelieferte Ware. Kommt eine Ersatzlieferung nicht zustande, hat der Käufer die gesetzlichen Rechte auf Minderung des Kaufpreises bzw. Rücktritt vom Vertrag.
Eine Gewährleistung entfällt:

  • wenn Hessler Kalkwerke nicht die für erforderlich gehaltenen Überprüfungen ermöglicht werden
  • wenn der Kunde nicht unverzüglich seiner Rügepflicht nachkommt
  • für Schäden, die auf mangelhafter Verarbeitung beruhen
  • wenn die gelieferte Ware mit Waren anderer Herkunft zusammen- verarbeitet oder -gemischt wird

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Die Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Ware arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften setzt eine ausdrückliche, schriftliche Erklärung unsrerseits voraus.

9. Ausschließlichkeit der AGB

Es gelten ausschließlich die AGB von Hessler Kalkwerke sowie die aktuelle Preisliste, sofern auf sie Bezug genommen wird. Die AGB des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern wir deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir die Lieferung in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführen. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sind nicht getroffen. Änderungen unser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz. Auf das Vertragsverhältnis wird ausschließlich deutsches Recht angewendet.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so treten an deren Stelle die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen bleibt davon unberührt.